Allgemeine Geschäftsbedingungen der Locatech IT Solutions GmbH
nachfolgend Locatech IT Solutions genannt
§ 1 – Geltungsbereich
§ 2 – Zustandekommen des Vertrages
§ 3 – Leistungserbringung und -umfang
Terminwünsche müssen von uns bestätigt werden. Befinden wir uns mit unseren Leistungen in Herstellungsverzug, so muss der Besteller, bevor er sich vom Vertrag lösen kann, schriftlich eine angemessene (dem Umfang der Arbeit entsprechende) Nachfrist setzen. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Anzeige. Die Frist verlängert sich um die Zeit von Störungen infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
§ 4 – Software-Konfiguration und -Entwicklung
Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis, der durch Locatech IT Solutions durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 – Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Teilnahme des Bestellers am Lastschriftverfahren gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen. Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Locatech IT Solutions.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren, für die er einzustehen hat, nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so hat er dies schlüssig und rechtlich einwandfrei nachprüfbar nachzuweisen.
§ 6 – Zahlungsverzug
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so ist Locatech IT Solutions berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Locatech IT Solutions vorbehalten.
§ 7 – Vertraulichkeit
§ 8 – Kündigung
§ 9 – Mängelgewährleistung
Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen.
§ 10 – Schlussbestimmung
Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne oder mehrere der vorgenannten Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Stand 06/2022